Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Autohaus Motorkultur GmbH
Stuttgarter Straße 77
74348 Lauffen am Neckar
Tel: +49 7133 9018600 – E-Mail: info@autohaus-motorkultur.de
Geschäftsführer: Klaus Sachsenheimer, Steven Sachsenheimer, Fabian Guthke
Handelsregister: HRB 730672 – Amtsgericht Stuttgart
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Autohaus Motorkultur GmbH und ihren Kunden, sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Kunden.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich durch uns anerkannt wurden.
2. Vertragsschluss / Probefahrten
Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung oder durch Übergabe/Auslieferung der Ware bzw. des Fahrzeugs zustande.
Probefahrten erfolgen nach vorheriger Absprache. Der Kunde haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten während der Probefahrt verursacht werden.
3. Zahlungsbedingungen / Anzahlungspflicht
Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: Barzahlung, Überweisung, EC-/Kreditkarte, Finanzierung, Leasing.
Bei Abschluss eines Kaufvertrags über ein Fahrzeug ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Kaufpreises sofort fällig.
Der restliche Kaufpreis ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs zu begleichen.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Fahrzeug bzw. die gelieferte Ware Eigentum der Autohaus Motorkultur GmbH.
5. Fahrzeugverkauf und -vermittlung (Kommissionsgeschäft)
Beim Verkauf von Fahrzeugen in Kommission tritt die Autohaus Motorkultur GmbH als Vermittler auf. Ein Kaufvertrag kommt zwischen dem Verkäufer (Kommittenten) und dem Käufer zustande.
Die Haftung der Autohaus Motorkultur GmbH ist auf die Vermittlungstätigkeit beschränkt.
6. Gebrauchtwagengarantie
Bei Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie durch den Kunden gelten die Bestimmungen des jeweiligen Garantiegebers. Die Autohaus Motorkultur GmbH tritt in diesem Fall als Vermittler auf.
7. Zulassungsservice / Zusatzleistungen
Die Autohaus Motorkultur GmbH bietet auf Wunsch kostenpflichtige Zusatzleistungen wie Fahrzeugzulassung, Kurzzeitkennzeichen oder Überführungen an. Diese Leistungen werden gesondert berechnet.
8. Widerrufsrecht (bei Fernabsatzverträgen)
Sofern der Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. per E-Mail, Telefon, Internet) mit einem Verbraucher abgeschlossen wurde, steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird in diesem Fall ausgehändigt.
9. Haftung / Gewährleistung
Die Haftung der Autohaus Motorkultur GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung durch den Kunden entstehen, wird keine Haftung übernommen.
10. Rückgabe und Reklamation
Eine Rückgabe von Fahrzeugen ist ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften möglich.
Kulanzregelungen erfolgen freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
11. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, Heilbronn.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine rechtlich zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Kfz-Werkstattbereich
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Reparatur-, Service- und Werkstattleistungen der Autohaus Motorkultur GmbH. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich von uns anerkannt wurden.
2. Auftragserteilung / Vertragsabschluss
Ein Werkstattauftrag kommt zustande, wenn der Kunde mündlich oder schriftlich die Durchführung bestimmter Arbeiten beauftragt und dieser Auftrag durch uns bestätigt oder mit der Ausführung begonnen wird.
Ergänzende oder abweichende Arbeiten bedürfen der gesonderten Zustimmung des Kunden, sofern sie über 10 % der Auftragssumme hinausgehen.
3. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert. Wird bei der Durchführung eine wesentliche Überschreitung absehbar, informieren wir den Kunden unverzüglich.
Erstellte Kostenvoranschläge können berechnet werden, wenn keine Reparatur beauftragt wird.
4. Durchführung der Arbeiten / Ersatzteile
Die Arbeiten werden gemäß den anerkannten Regeln der Technik sowie den Herstellerangaben durchgeführt. Wir verwenden Neuteile, auf Wunsch des Kunden auch geprüfte Gebrauchtteile (sofern gesetzlich zulässig). Altteile werden nur auf Wunsch des Kunden herausgegeben.
5. Abnahme / Abholpflicht
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Fertigstellung abzunehmen. Erfolgt keine Abholung binnen 5 Werktagen nach Benachrichtigung, kann eine angemessene Standgebühr berechnet werden.
Die Abnahme erfolgt mit Übergabe des Fahrzeugs und Bezahlung der Rechnung.
6. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist mit Abnahme und Aushändigung des Fahrzeugs sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Zahlungsmöglichkeiten: Bar, EC-/Kreditkarte, Überweisung (nach Vereinbarung).
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Zurückbehaltung des Fahrzeugs bis zur vollständigen Zahlung vor.
7. Gewährleistung
Für Werkstattleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten (§ 634a BGB), sofern nicht anders vereinbart.
Die Frist beginnt mit dem Tag der Abnahme.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung oder Eigenreparaturen entstanden sind.
Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
8. Haftung
Für Schäden am Fahrzeug, die wir schuldhaft verursachen, haften wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Für Schäden an eingebauten Teilen, die auf Materialfehler des Kunden zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.
9. Aufbewahrungspflicht / Standgebühren
Nicht abgeholte Fahrzeuge oder Teile bewahren wir maximal 3 Monate auf. Danach behalten wir uns das Recht vor, diese kostenpflichtig zu entsorgen.
Für Standzeiten nach Fertigstellung können Standgebühren in Höhe von 15 € pro Tag berechnet werden.
10. Altteile / Entsorgung
Altteile und Altöl werden fachgerecht und umweltgerecht entsorgt, sofern der Kunde keine Herausgabe wünscht. Die Entsorgungskosten sind Bestandteil der Rechnung.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für Kaufleute oder bei Vereinbarung ist Heilbronn.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.